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Der Garten im saisonalen Überblick |

Um im Frühjahr und Sommer einen gepflegten Garten zu genießen, fallen ganzjährig diverse Aufgaben an. So können in der kalten Jahreszeit Rückschnitte von Stauden und Gehölzen vorgenommen werden. Laub dient hier als Mulch zum natürlichen Frostschutz für Pflanzen und Insekten, daher empfiehlt es sich, dieses bis zum Frühjahr auf den Beeten zu belassen. Wird es wärmer, können ca. ab April je nach Witterung Neupflanzungen oder Einsaaten vorgenommen werden. In dieser Zeit startet auch der Handel mit einer großen Auswahl an farbenfrohen Stauden und Bodendeckern. Auch das Vertikutieren verfilzter Rasenflächen, die Inbetriebnahme von Filteranlagen an Teichen oder z.B. das Düngen von Rosen sollte in dieser Zeit stattfinden, bevor es richtig warm wird.

Sind diese Vorbereitungen abgeschlossen und die Terrasse mit Möbeln bestückt, lässt sich der Sommer mit einfachen Pflegearbeiten wie Rasenschnitt oder Beetpflege genießen. Laub- und Mischhecken können in der Regel ab Juni einen halbjährlichen Pflegeschnitt vertragen. Bei Koniferen und anderen Nadelgehölze sollte dieser grundsätzlich nur bei milden Temperaturen (bzw. im Herbst/ Winter) und nicht im Hochsommer ausgeführt werden, da diese sonst Schäden erleiden können.

 

Vorsicht ist geboten, wenn es im Hochsommer weiterhin so heiß und trocken ist, wie in den Vorjahren. Regelmäßiges Wässern von Stauden und Gehölzen ist hier empfehlenswert. Im Spätsommer und Herbst kann wieder gepflanzt werden. Einige Obstsorten lassen sich hier nach der Frucht ebenfalls beschneiden. Ab Oktober startet dann wieder die offizielle Zeit für Gehölz- und Baumrückschnitte bis zum neuen Jahr.

 

Garten-

Saison

Die Gartenpflege |

 

Gemütlich auf der Terrasse sitzen und den Blick durch den Garten schweifen lassen: Dies ist entspannend, solange man Zeit und Energie investieren kann, um das Grundstück in Schuss zu halten. Wer mit der Gartenpflege aus beruflichen Gründen oder im Alter nicht mehr hinterherkommt, hat die Möglichkeit, den Garten pflegeleichter zu gestalten z.B. in Form von  Rasenflächen oder Beeten mit reichlich Bodendeckern.

 

Natürlich kann die Gartenpflege an Dritte, wie einen Gartenbaubetrieb oder geringfügig Beschäftigen, übergeben werden. Auch der Einsatz technischer Hilfsmittel, wie Mähroboter oder Motorsense hilft hier ungemein. Akkubetriebene Geräte sind häufig leicht bedienbar und das Gewicht nicht so hoch wie vergleichbare Motorgeräte, sodass Sie sich im Alltag verwenden lassen.

Herbst- & Winterpflege |

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich und beziehen sich z.B. bei Heckenschnitten auf den Zuwuchs des Vorjahres. Starke Rückschnitte, Rodungs- und Fällarbeiten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt und häufig auch für die Vegetation schonender. Weitere Vorgaben wie z.B. Baumschutzsatzungen sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Es empfiehlt sich, diese vor Beginn geplanter Arbeiten anzufragen und benötigte Fällgenehmigungen o.ä. einzuholen.

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GARTEN

Zeit

Gartenpflege steuerlich absetzen |

Beauftragen Sie ein Unternehmen mit der Gartenpflege, lassen sich die Kosten anteilig für ständig anfallende Pflege- und Instand-haltungsarbeiten wie Rasen mähen und den jährlichen Heckenschnitt steuerlich im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen absetzen. Tipp: Achten Sie bei der Rechnungstellung darauf, dass angefallene Lohn-, Maschinen- und Entsorgungskosten separat ausgewiesen werden. Handwerkerleistungen wie Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten sind von haushaltsnahen Dienstleistungen abzugrenzen. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Modernisierung von Hauseingängen

und Wegen |

Bei Nutzung eines Rollators oder eines Rollstuhls sind vorhandene Wege oder Treppen vor Hauseingängen häufig ein Hindernis. Zu schmale Durchgänge oder zu viele Unebenheiten am Boden erschweren das Vorankommen und die Selbstständigkeit im Alltag. Besteht Bedarf an einer Modernisierung, z.B. die Umgestaltung einer Treppe zu einer Rampe, erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Sie bei Ihrem Anliegen unterstützt.

Garten- & Landschaftsbau

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