AUS
Zeit
Auszeit für pflegende Angehörige |
„Der größte Pflegedienst Deutschlands“
Und wer pflegt ihn?
Nach einer Studie des Robert-Koch-Institutes wurden in Deutschland 2019 4,7 Millionen Pflegebedürftige von pflegenden Angehörigen versorgt oder informell betreut. Es kann also gesagt werden: Der größte Pflegedienst Deutschlands sind pflegende Angehörige. Ihre Leistung für die Gesellschaft ist enorm und von elementarer Bedeutung für das Pflegesystem in Deutschland. Die Konsequenzen für Betroffene, Staat und Gesellschaft, wären - sollte diese freiwillig erbrachte Leistung nicht mehr stattfinden können - nur schwer auszumalen.
Im Alter kommen die kleinen „Achs“ und „Wehs“. Mal zwackt es hier, mal zwickt es dort – und so beweglich wie mit 30, 40 oder 50 Jahren ist man auch nicht mehr. Mit ein paar Übungen, die sich einfach in den Alltag einbauen und ohne großen Aufwand durchführen lassen, können Sie dem Alter trotzen.
Morgens, nach dem Aufwachen, sollte sich jeder kräftig recken und strecken, von den Zehenspitzen bis zum Kopf alle Muskeln einmal kurz anspannen und wieder lösen. Das regt den Kreislauf an und gibt den müden Muskeln die nötige Kraft, um sicher aufzustehen und stabil die ersten Schritte gehen zu können.
RE-
Generation
Die Pflege durch Angehörige ist jedoch gefährdet: In einer Studie der Universität Witten/Herdecke gaben 70% der pflegenden Angehörigen an, durch die Pflege stark belastet zu sein. Die Hälfte dieser Pflegepersonen fühlte sich überfordert durch die Pflege und 42% schätzen ihre Gesundheit im Vergleich zu gleichaltrigen Menschen als wesentlich schlechter ein.
Besonders Anlass zur Sorge sollte geben, dass rund 60% der befragten Pflegepersonen angaben, wegen der Pflege akute körperliche Beschwerden zu haben und ihre Gesundheit zu vernachlässigen.
Mobile Dienste und Pflegeberatungen versuchen einen Teil der Probleme durch Beratung zur Selbstpflege aufzufangen. Es werden jedoch nur ein geringerer Teil der pflegenden Angehörigen von ambulanten Diensten in diesem Sinne unterstützt.
Etwas mehr als die Hälfte der Befragten wissen, wie sie sich zu pflegebezogenen Themen informieren können. Wie sich ihre eigene Situation in der Pflege verbessern lässt, wissen jedoch weniger als 40%.
ERHOLUNG
PUR
Insbesondere die wichtige Selbstpflege wird - bedingt durch die Fokussierung auf die Pflege des geliebten nahestehenden Angehörigen - vernachlässigt. Nachhaltig gesundheitsfördernde Selbstpflege mit therapeutischer Unterstützung in Form von stationären medizinischen Heilverfahren wie Vorsorgemaßnahmen oder Rehabilitationen ist wenigen pflegenden Angehörigen bekannt. Der Gesetzgeber hat hierzu die nötigen Voraussetzungen geschaffen: Personen, deren gesundheitlicher Zustand durch die Pflege eines Angehörigen gefährdet oder stark beeinträchtigt ist, können nach § 23 SGB V eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder nach § 40 SGB V eine stationäre Rehabilitation für pflegende Angehörige beantragen.
Eine stationäre Kur- oder Rehabilitation soll den pflegenden Angehörigen diese Vorteile eröffnen:
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die Aktivierung verlorener Ressourcen
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eine Steigerung der Widerstandsfähigkeit
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die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit
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das Schöpfen neuer Kraft
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die Reduzierung von Stress
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die Verbesserung der sozialen Kontakte
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das Erleben einer neuen Perspektive in der Pflege der Angehörigen
In den vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geförderten Projekten “Auszeit in Südwestfalen“ und “Auszeit in Ostwestfalen-Lippe“ (beide 2021-2024) werden stationäre medizinische Angebote für pflegende Angehörige entwickelt. Die Maßnahmen finden in Kurorten und Heilbädern der jeweiligen Regionen in Kliniken statt, die sich auf die besonderen medizinischen und therapeutischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger spezialisiert haben. Die Maßnahmen werden mit Unterstützung der Hausärzte der pflegenden Angehörigen in der Regel bei der Krankenversicherung beantragt, Berufstätige wenden sich an die Rentenversicherung.
Informationen zu Vorsorge- und Reha-bilitationsmaßnehmen für pflegende Angehörige (u.a. zur Beantragung der Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme, zur Unterbringung der Pflegebedürftigen etc.) sowie ergänzende Informationen rund ums Thema Pflege gibt es im Internet im Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale NRW unter: www.pflegewegweiser-nrw.de
Informationen zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnehmen für pflegende Angehörige (u.a. zur Beantragung der Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme, zur Unterbringung der Pflegebedürftigen etc.) sowie ergänzende Informationen rund ums Thema Pflege gibt es im Internet im Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale NRW unter: www.pflegewegweiser-nrw.de