Handlungsfähig bleiben |
Wenn Sie sich mit den Themen Konto- oder Vorsorgevollmacht beschäftigen, stolpern Sie unweigerlich über den Begriff Generalvollmacht. Doch was ist eine Generalvollmacht genau und welche Rechte räumen Sie damit dem Bevollmächtigten ein? Was kostet eine entsprechende Vollmacht und wo liegen ihre Grenzen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen – inklusive einer Checkliste und einem Musterschreiben!
Was ist eine Generalvollmacht? |
Spätestens bei der Eheschließung oder im mittleren Lebensalter beschäftigen sich die meisten Menschen bewusst mit der Vorsorge für die Zukunft. Dazu gehört die Erteilung gewisser Vollmachten – häufig auch Prokura genannt – an den Partner oder eine andere sehr vertraute Person. Wer sich mit Themen wie der Kontovollmacht oder der Vorsorgevollmacht beschäftigt, lernt auch den Begriff Generalvollmacht kennen.
Per Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Person (ggf. auch mehrere Personen), Sie in allen denkbaren Angelegenheiten zu vertreten. Sofern Sie keine Einschränkungen treffen, gilt die Vollmacht praktisch für alle rechtlich zulässigen Vertretungshandlungen. Ihr Vertreter darf dann zum
Beispiel auch Erbschaften annehmen und ausschlagen oder stellvertretend für Sie Prozesse führen.
Weitreichende bankgeschäftliche Rechte |
Bezogen auf Bankgeschäfte bedeutet das: Im Gegensatz zur Kontovollmacht, die stets nur für ein bestimmtes Konto gilt, erstreckt sich die Generalvollmacht also üblicherweise auf sämtliche Konten. Sie reicht dabei weit über das Recht zur unmittelbaren Kontoführung hinaus. Der Generalbevollmächtigte darf beispielsweise in Ihrem Namen auch Kredite aufnehmen, Konten eröffnen oder löschen.
Die Grenzen der Generalvollmacht |
Mit einer Generalvollmacht räumen Sie dem Inhaber der Vollmacht, also dem oder der Generalbevollmächtigten, sehr weitreichende Rechte ein. Lediglich die höchstpersönlichen Geschäfte des Familien- und Erbrechts darf der Bevollmächtigte nicht übernehmen. Dazu gehören unter anderem folgende Handlungen oder Entscheidungen:
• Die Schließung oder Scheidung einer Ehe kann nicht
veranlasst werden.
• Der Generalbevollmächtigte darf nicht in Ihrem
Namen das Wahlrecht ausüben.
• Das Verfassen Ihres Letzten Willens bleibt ebenso
Ihre Aufgabe.
• Falls Sie die Rechte einer Generalvollmacht zu
umfangreich finden, kann die Kontovollmacht eine
Alternative sein.
Wann gilt die Vollmacht? |
Die Vollmacht gilt, sobald die von Ihnen genannte Vertretung das Dokument empfangen hat. Sie können eine Generalvollmacht aber auch vorsorglich für den Fall ausstellen, dass Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall in Zukunft handlungsunfähig werden und nicht mehr selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Die einmal erteilte Vollmacht gilt über den Tod hinaus, Sie können sie aber jederzeit widerrufen. Soll die Vollmacht ausdrücklich erst in diesem Fall gelten, spricht man von einer Vorsorgevollmacht.
Warum ist eine Generalvollmacht sinnvoll? |
Mit einer Generalvollmacht können Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung weitgehend umgehen, falls Sie selbst aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr entscheidungsfähig sind. Eine weniger weitreichende Art der Vorsorge ist eine Betreuungsverfügung.
Was kostet eine Generalvollmacht? |
Bei der Erstellung einer Generalvollmacht selbst fallen zunächst keine Kosten an. Lediglich die Kosten für eine notarielle Beglaubigung müssen einkalkuliert werden. Diese richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers.
Wie schreibe ich eine Generalvollmacht? |
Viele Menschen sind unsicher und fragen sich: Wie schreibe ich eine Generalvollmacht? Der Gesetzgeber stellt nur wenige Anforderungen an die Form:
• Sie müssen volljährig sein.
• Sie müssen voll geschäftsfähig sein.
• Die Vollmacht muss mit einem Datum versehen und
eigenhändig unterschrieben sein.
• Wenn die Vollmacht auch den Verkauf oder die
Belastung von Grundstücken ermöglichen soll, ist
eine notarielle Beurkundung Pflicht.
Sonst erkennt das Grundbuchamt die Vollmacht
nicht an.
Checkliste: Daran sollten Vollmachtgeber bei der Erstellung einer Generalvollmacht denken
• Haben Sie sämtliche Personalien von Vollmachtgeber
und Bevollmächtigtem ordnungsgemäß angegeben?
Hierzu gehören:
• Name und Vorname
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Wohnanschrift
• Personalausweisnummer
• Ist Ihre Generalvollmacht mit allen inhaltlichen Einschränkungen versehen, die Sie für notwendig halten?
• Falls Sie mehreren Personen eine Vollmacht erteilt haben: Ist klargestellt, ob diese gemeinschaftlich oder einzelvertretungsberechtigt sind?
• Haben Sie als Vollmachtgeber Ihre Vollmacht eigenhändig unterschrieben?
Tipp |
Lassen Sie eine Generalvollmacht immer notariell beurkunden. Der Notar bestätigt gleichzeitig Ihre volle Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift. Damit vermeiden Sie, dass Krankenhäuser, Banken oder Behörden die Echtheit der Vollmacht anzweifeln und wertvolle Zeit verloren geht.
Wichtig |
Zu etwaigen inhaltlichen Einschränkungen Ihrer Vollmacht lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.
Quelle: www.postbank.de, Stand: 16.02.2018
Rechtsanwälte
Heinz Schmitz
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