top of page

Patientenverfügung |

 

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin
oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich – bei besonders folgenschweren Entscheidungen – Vertreterin oder Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.


Weitergehende Informationen sowie eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz. Die Broschüre enthält auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen Formulierung des Schriftstücks helfen. Zudem bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" Hinweise, wie Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten mit einer Vorsorgevollmacht festlegen können, der anstelle einer Betreuerin oder eines Betreuers handelt, falls Sie es selbst nicht mehr können.

Gesetzgebung

Tipp: Zur Erstellung einer individuellen Patientenver-fügung können Sie als Anregung und Formulierungs-hilfe die Textbausteine vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nutzen.

Patientenrechte |

 

Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zum Beispiel gegenüber der Ärztin oder dem Arzt zur Seite stehen. Dazu gehören unter anderem:
• das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen,
• das Recht auf Information und Aufklärung,
• das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet,

  dass eine medizinische Maßnahme nur nach

  erfolgter Einwilligung erfolgen darf.


Der Kanon dieser Rechte wird uneinheitlich verwendet und zum Teil auch auf Rechte gegenüber den Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherung ausgedehnt, wie zum Beispiel das Recht auf freie Arztwahl. Ein Großteil dieser Rechte war nicht gesetzlich festgeschrieben sondern
gründete auf dem Richterrecht, der Recht-sprechung. Deshalb wurden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis erstmalig zusammenfassend im Patientenrechtegesetz geregelt, welches am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Der Behandlungsvertrag wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich verankert und die Versichertenrechte wurden gestärkt (siehe auch Individuelle Rechte der Patientinnen und Patienten).
Den Patientinnen und Patienten stehen auch kollektive Rechte zu. Auf institutioneller Ebene sind die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfe-organisationen berechtigt, ihre Position einzubringen, wenn es zum Beispiel um den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenver-sicherung, die Verteilung der ambulant tätigen Ärzte in Deutschland oder die Qualitätssicherung in Einrichtungen des Gesundheitswesens geht.

Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten |

 

Patientinnen und Patienten sind in vielen Gremien des Gesundheitssystems vertreten. Beispielsweise nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er beschließt in Richtlinien insbesondere die nähere Konkretisierung des Leistungsanspruchs gesetzlich Krankenversicherter
auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen. Das heißt, der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können. Hier haben sachkundige Patientenvertreter ein Mitberatungs- und Antragsrecht, zum Beispiel, wenn über neue Therapien entschieden wird oder darüber, ob bestimmte Arzneimittel sinnvoll sowie notwendig sind und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Infolge der Gesundheitsreform 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde am G-BA eine Stabsstelle Patientenbeteiligung eingerichtet. Die Patientenorganisationen werden inhaltlich und organisatorisch bei ihrer Arbeit im G-BA unterstützt, beispielsweise durch Fortbildungen oder die Beschaffung kostenpflichtiger Studien. Hilfestellung erhalten die Patientenvertreter auch bei der Antragstellung. Sachkundige Personen unterstützen die Patientenvertretungen in medizinischer wie in juristischer Hinsicht und verbessern dadurch deren Arbeit. Patientinnen und Patienten sitzen also mit am Tisch, wenn es um ihre Rechte und Interessen geht.

Individuelle Rechte der Patientinnen und Patienten |

 

Im Zusammenhang mit Ihrer konkreten medizinischen Behandlung haben Sie gegenüber Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ärztin oder bei einer stationären Behandlung auch gegenüber dem Krankenhaus zahlreiche Rechte. Zwar kann ein Behandlungserfolg trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen. Bei Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention ist Ihre Würde und Integrität als Patientin oder Patient zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren.

Beratung - - MeinLeben24.de - Das Portal rund um Gesundheit, Vorsorge & Ruhestand. Notrufe Altenheime Pflegeheime Ambulante Pflege Apotheke Bestatter Betreutes Wohnen Ergotherapie Fitness-Studio Hebamme Homöopathie Naturheilkunde Krankenfahrten Krankenhaus Krankenkassen Logopädie Fusspflege Physiotherapie Rechtsanwalt Notar Sanitätshaus

Für den juristischen Laien ist es allerdings oftmals schwierig, die eigenen Rechte zu überblicken und im konkreten Fall auch tatsächlich durchzusetzen. Das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz schafft hier Transparenz, indem es die entscheidenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung in einem Gesetz bündelt. Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu einem Schadensfall kommen und ein verschuldeter ärztlicher Behandlungsfehler oder unzureichende Informations- oder Organisations-abläufe vorliegen, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche gegen das Pharmaunternehmen oder den Hersteller geltend machen.

 

Über Ihre Rechte als Patientin oder Patient informiert Sie auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland unter www.patientenberatung.de

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de, Stand 25.03.2021

Rechtsanwälte

Christian

Adam

Mühlenstr. 58

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 5 02 50

Rechtsanwälte

Giuseppe

Alongi

Weststr. 47a

59174

Kamen

Telefon 0 23 07 - 9 12 62-0

Rechtsanwälte

Heinz Schmitz

Anwaltskanzlei Schmitz

Hauptstr. 46

59439

Holzwickede

Telefon 0 23 01 - 9 12 13-0

Telefax 0 23 01 - 9 12 13 - 20

email:

webstie:

Rechtsanwälte

Hans Walter

Asmus

Osthofenstr. 63

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 3 49 31 60

Rechtsanwälte

Matthias

Baumgart

Massener Str. 39

59423

Unna

Telefon 0 23 03 - 96 96-0

Rechtsanwälte

Dr. Michaela

Becker

Drachenfelsstr. 21

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 1 65 44 44

Rechtsanwälte

Johannes-Bernhard

Behr

Fröbelstr. 4A

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 20 61 03

Rechtsanwälte

Katharina

Berghoff

Johannes-Gropper-Weg 7

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 38 03 14

Rechtsanwälte

Bastian

Biegel

Bonner Str. 132

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 3 01 05 80

Rechtsanwälte

Prof. Dr. Christian

Birnbaum

Markt 10

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 2 41 72 75

Rechtsanwälte

Karin

Boxhammer

Teichgraben 38

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 34 29 79

Rechtsanwälte

Dr. Hubert

Brinkschulte

Bahnhofstr. 16

59174

Kamen

Telefon 0 23 07 - 97 26 20

Rechtsanwälte

Jürgen

Brunnert

Werler Landstr. 40

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 36 56-0

Rechtsanwälte

Nicola Jacqueline Dorothee

Buchholz

Neue Poststr. 1-3

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 9 73 99 80

Rechtsanwälte

Christine

Burg

Hertingerstr. 51

59423

Unna

Telefon 0 23 03 - 8 63 21

Rechtsanwälte

Tim

Butenschön

Neue Poststr. 1-3

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 9 73 99 80

Rechtsanwälte

Manfred

Büdenhölzer

Holzweg 162

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 2 80 80

Rechtsanwälte

Klaus F.

Alber

Böttger Str. 10

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 9 44 16 14

Rechtsanwälte

Falco

Anders

Neue Poststr. 1-3

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 9 73 99 80

Rechtsanwälte

Stefan

Apfelbaum

Mühlengrabenstr. 6

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 1 20 19 61

Rechtsanwälte

Stefan Maria

Bartels

Nelkenweg 10

59519

Möhnesee

Telefon 0 29 24 - 9 74 68 44

Rechtsanwälte

Ursula

Becher

Bonner Str. 158-160

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 2 10 12

Rechtsanwälte

Prof. Dr. Dirk

Beckmann

Nöttentor 2

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 5 90 11 00

Rechtsanwälte

Stefan Johannes

Belda

Deiringser Weg 48

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 6 38 58

Rechtsanwälte

Markus

Besler

Friedrich-Ebert-Str. 60

59425

Unna

Telefon 0 23 03 - 6 91 11

Rechtsanwälte

Kathrin

Biermann

Hauptstr. 46

59439

Holzwickede

Telefon 0 23 01 - 9 12 13-0

Rechtsanwälte

Dr. Kai Torsten

Boin

Walburgerstr. 3

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 3 50 96-0

Rechtsanwälte

Ralf

Braetschkus

Markt 19

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 96 98 60

Rechtsanwälte

Renate

Broich-Schumacher

Hauptstr. 66

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 14 78 78

Rechtsanwälte

Maria

Brücker

Bonner Str. 89

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 20 40 61

Rechtsanwälte

Andreas

Budde

Herzbergweg 4

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 1 73 58

Rechtsanwälte

Dorothée

Burkhardt

Kleiberg 21

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 1 46 15 11

Rechtsanwälte

Heinz Gerhard

Bächt

Am Gänsepütz 4

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 33 08 73

Rechtsanwälte

Barbara

Büttgen

Kölnstr. 43B

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 20 57 13

Rechtsanwälte

Philipp Heinrich

Allhoff

Rosenstr. 3

59494

Soest

Telefon 0 29 21 - 9 69 55-0

Rechtsanwälte

Carsten

Angerer

Käthe-Kollwitz-Str. 14

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 9 44 62 36

Rechtsanwälte

Nadine

Arich

Massener Str. 39

59423

Unna

Telefon 0 23 03 - 96 96-0

Rechtsanwälte

Angela

Bauerhorst

Markt 11

53721

Siegburg

Telefon 0 22 41 - 9 76 67 55

Rechtsanwälte

Andreas

Becker

Massener Str. 39

59423

Unna

Telefon 0 23 03 - 96 96-0

Rechtsanwälte

Elisabeth

Beckmann-Kösters

Kampstr. 14

59199

Bönen

Telefon 0 23 83 - 9 57 67 67

Rechtsanwälte

Steffi

Berbalk

Kamen Karree 1

59174

Kamen

Telefon 0 23 07 - 20 71 24

Rechtsanwälte

Herwig

Beyer

Jenastr. 1

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 20 30 08 09

Rechtsanwälte

Jörg

Binnenbrücker

Jagdweg 30A

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 2 00 64 65

Rechtsanwälte

Andreas

Bolte

Lichweg 58

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 9 22 11 63

Rechtsanwälte

Ottmar Werner

Brand

Willinghepper Str. 13 A

59494

Soest

Telefon 01 76 - 63 07 56 93

Rechtsanwälte

Joachim

Bruckmaier

Massener Str. 39

59423

Unna

Telefon 0 23 03 - 96 96-0

Rechtsanwälte

LL.M. oec. Anna Christina

Buchheister

Kölnstr. 135

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 9 06 00

Rechtsanwälte

Dr. Ewald

Burg

Hertingerstr. 51

59423

Unna

Telefon 0 23 03 - 8 63 21

Rechtsanwälte

Thomas

Busche

Bonner Str. 132

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 3 01 05 80

Rechtsanwälte

Bettina

Bähr-Losse

Großenbuschstr. 81

53757

Sankt Augustin

Telefon 0 22 41 - 34 36 07

bottom of page